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Regionale Personalförderung

Die Finanzsatzung unseres Kirchenkreises Hamburg-Ost ermöglicht eine finanzielle Förderung von Mitarbeiterstellen, die regionale Verantwortung im Bereich der Jugendarbeit übernehmen.

Durch diese Möglichkeit der Förderung soll sichergestellt werden, dass

  1. die Vielfalt kirchlicher Berufsgruppen in regionaler bzw. gemeindlicher Arbeit erhalten bleibt,
  2. angemessene Anstellungsverhältnisse ermöglicht werden,
  3. durch gute Professionalität die Qualität kirchlicher Arbeit erhalten bleibt,
  4. regionale Zusammenarbeit einen positiven Anreiz erfährt.

 § 11 

Personalförderungs-Fonds für Stellen der Mitarbeitenden

( 1 )  Der Kirchenkreis unterhält insbesondere für den Bedarf der Kirchengemeinden einen Personalförderungs-Fonds zur Förderung von Stellenbesetzungen in Kirchengemeinden durch die Bezuschussung von Personalkosten.

( 2 )  Die jeweilige Stelle soll in Zusammenarbeit mehrerer Kirchengemeinden getragen werden oder einen übergemeindlichen Wirkungsgrad haben.

( 3 )  Die Kirchenkreissynode legt durch Beschluss die Grundsätze und Kriterien für die Mittelvergabe fest.

( 4 )  Werden von einer Kirchengemeinde Mittel beantragt, so sind alle erforderlichen und geeigneten Unterlagen (Jahresabschlüsse, Verträge usw.) vorzulegen und Auskünfte zu erteilen, die eine Entscheidung ermöglichen.

 

Weitere Informationen

Gerne beraten wir Sie vor Antragstellung und helfen bei der Erarbeitung neuer Konzeptionen von regionaler Kinder- und Jugendarbeit.

Des Weiteren empfehlen wir, die Fachaufsicht für die/den Mitarbeitende/n an die Arbeitsstelle Ev. Jugend zu delegieren.

Zudem sollte eine Steuerungsgruppe eingerichtet werden, die aus jeweils einer Delegierten des jeweiligen Kirchenvorstandes der beteiligten Gemeinden, der Dienstaufsicht und der Fachaufsicht, die Zielsteuerung und die Begleitung der regionalen Jugendarbeit verantwortet, besteht.