Vertretungsstelle
Vakanzzeiten überbrücken
Um die Kontinuität der Arbeit in den Regionen bei Vakanzzeiten wie zum Beispiel durch Stellenwechsel, Krankheit oder Elternzeit sicherzustellen, kann eine zeitlich befristete personelle Unterstützung auf Kirchenkreisebene beantragt werden.
Voraussetzung ist eine Förderung der zu vertretenden Stelle nach §11 der Kirchenkreis-Finanzsatzung (Regionale Personalförderung). Die Regelungen im Vertretungsfall werden zwischen antragstellender Kirchengemeinde bzw. Region und der Arbeitsstelle Ev. Jugend im Einzelfall getroffen.
Weitere Informationen lesen Sie hier: Angebot der Vakanzvertretung (pdf)
Sprechen Sie uns an:
Regionale Jugendarbeit - Vertretungen und Projekte
Sandra Köpcke
Diplom-Sozialpädagogin, Diakonin
Telefon 040 / 51 90 00-862
Mobil 0176 / 11 43 20 55
s.koepcke[at]kirche-hamburg-ost[dot]de